Inklusion

Frau Berber berät Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen und Hilfebedarf im Schulalltag als Inklusionskoordinatorin.
 

Auch Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen oder mit einem besonderen Förderbedarf können die Regelschule besuchen, denn Inklusion ist Aufgabe aller Schulen (Art.2 Abs.2 Bay EUG).

Erziehungsberechtigte können sich bei Fragen zur Inklusion an die Inklusionskoordination wenden.

Diese ist die zentrale Ansprechperson an der Schule für organisatorische Fragen zur Inklusion der Schulgemeinschaft und die Verbindungsstelle in Bezug auf organisatorische Fragen der Inklusion zwischen Schulgemeinschaft und externen Partner*innen.

Die Inklusionskoordination koordiniert anfallende Anliegen im Rahmen der Inklusion. Sie vernetzt und kooperiert vor allem schulintern:

  • Enge Zusammenarbeit mit Schulleitung und dem Beratungsteam
  • Bündeln und Weiterleiten von Anfragen und Informationen an Schulgemeinschaft
  • Vernetzung nach Außen in Absprache mit der Schulleitung
  • Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen und Dienstbesprechungen 
S. Berber
Schulpsychologin

Terminvereinbarung über → WebUntis oder das → Kontaktformular